KIK - Häusliche Gewalt

Was ist häusliche Gewalt?
Häusliche Gewalt umfasst die Formen der physischen, sexuellen, psychischen, sozialen und ökonomischen Gewalt, die zwischen erwachsenen Menschen stattfindet, die in nahen Beziehungen zueinander stehen oder gestanden haben. Häusliche Gewalt wird überwiegend von Männern gegenüber Frauen ausgeübt. Hierbei wird die Gewalt als Mittel von Macht und Kontrolle eingesetzt. In etwa 80% der Fälle sind Männer die Täter. Es gibt aber auch Beziehungen, in denen Gewalt als Mittel der Konfliktlösung eingesetzt wird, in diesen Fällen sind Männer und Frauen zu gleichen Teilen in der Täterrolle.


Das Rad der Gewalt:

Das Rad der Gewalt zeigt die vielen unterschiedlichen Formen von Gewalt gegen Frauen, die oft ineinander greifen.
Die erste repräsentative Gewaltstudie zur Lebenssituation von Frauen in Deutschland aus dem Jahr 2004 hat ergeben, das jede vierte Frau im Laufe ihres Lebens häuslicher Gewalt durch den aktuellen oder ehemaligen Lebenspartner erfahren hat. Häusliche Gewalt kommt in allen sozialen Schichten vor und auch in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften.


Eine Gewaltbeziehung entsteht nicht von heute auf morgen, sondern es ist zumeist ein schleichender Prozess, der mit leichteren Formen von Gewalt beginnt und mit der Zeit an Häufigkeit und Schwere zunimmt. Diese Dynamik wird auch als Gewaltspirale bezeichnet, wobei sich Phasen der Ruhe und Versöhnung abwechseln mit Phasen des Spannungsaufbaus und der Gewalteskalation.

 

Gewaltbeziehungen erweisen sich oft als sehr stabil, ohne Intervention von außen nimmt die Gewalt eher zu als ab. Täter haben keine Motivation, die Dynamik zu beenden. Die Opfer fühlen sich dazu häufig nicht in der Lage.

Auswirkungen von häuslicher Gewalt
Die Gewaltstudie hat gezeigt, dass es besondere Risikofaktoren gibt, Gewalt in Beziehungen zu erleiden, Frauen in Trennungssituationen, Schwangere und junge Mütter, Frauen mit Migrationshintergrund und Frauen, die Gewalt in der Herkunftsfamilie sowie Gewalt in Kindheit und Jugend erlebt haben, sind stärker von häuslicher Gewalt betroffen.


Häusliche Gewalt kann, nach Schwere und Dauer der Gewaltbeziehung, unterschiedliche Auswirkungen haben,

  • von leichten Körperverletzungen bis hin zu Knochenbrüchen, Stichverletzungen und schweren Körperverletzungen mit bleibenden Schäden
  • Ängste, Schlafstörungen, Depressionen, Verlust des Selbstwertgefühls und des Vertrauens in eigene Kompetenzen
  • Soziale Isolation durch Kontaktverbote und Bedrohung von Verwandten und Freunden
  • Ökonomische Abhängigkeit, durch Verbot von Erwerbstätigkeit, Vorenthalten von Unterhalt und Wirtschaftsgeld

 

Viele Frauen halten über Jahre auch massivste Gewalt aus. Sie hoffen, dass der Partner sich ändert und mit der Gewalt aufhört, was er in der Phase der Versöhnung oft verspricht. Viele fühlen sich verantwortlich, schämen sich für die Gewalt und trauen sich nicht, Hilfe zu holen. Einige wagen auch nicht den Schritt der Trennung, weil sie vom Partner massiv bedroht werden, z.B. das er ihnen die Kinder wegnimmt, keinen Unterhalt zahlt oder droht, sie oder die Kinder umzubringen.

Welche Schutzmöglichkeiten gibt es?
Bei akuter Gefahr ist es wichtig, sofort die Polizei zu rufen unter dem Notruf 110, die Polizei kann erste Maßnahmen der Gefahrenabwehr sofort einleiten, wie die gewalttätige Person der Wohnung zu verweisen. Die sogenannte polizeiliche Wegweisung kann zur Gefahrenabwehr bis zu 14 Tage ausgesprochen werden. Die weggewiesene Person darf dann für die Dauer der Wegweisung nicht mehr die Wohnung betreten und sich auch nicht der Wohnung und dem Opfer nähern.
Die zeitliche Befristung der polizeilichen Wegweisung kann durch einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz beim zuständigen Familiengericht verlängert werden. Das Gewaltschutzgesetz ermöglicht die Zuweisung der gemeinsamen Wohnung zur alleinigen Nutzung, auch wenn der Weggewiesene der Eigentümer oder der Alleinmieter der Wohnung ist. Ebenso können Schutzanordnungen, wie Bannmeilen und Kontaktverbote verhängt werden. Die Frauenfachberatungsstelle unterstützt bei der Beantragung von Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz.


Das Frauenhaus bietet Schutz und Wohnmöglichkeit für Frauen und deren Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Wenn die Bedrohung stark ist und Maßnahmen wie polizeiliche Wegweisung und das Gewaltschutzgesetz nicht greifen und wenn das Gewaltopfer mehr Schutz, Ruhe und Abstand braucht, kann die vorrübergehende Unterbringung in einem Frauenhaus sinnvoll sein.