Sie werden durch Ihren Mann bedroht, von ihm angegriffen, misshandelt und gequält? Scheuen Sie sich nicht, sich Hilfe und Unterstützung zu holen! Bei akuter Gefahr rufen Sie die Polizei unter der
Telefonnummer 110!
Ungenügende Sprachkenntnisse und fehlende Kenntnisse über Unterstützungsmöglichkeiten machen es Ihnen nicht einfach, Schritte zu unternehmen, um sich vor der Gewalt durch Ihren Mann zu schützen.
Sie befürchten, dass Sie nicht in Deutschland bleiben können, wenn Sie sich von Ihrem Partner trennen.
Für viele Migrantinnen ist ihr Aufenthaltsstatus daran gebunden, dass sie mit ihrem Ehemann zusammenleben. Erst nach drei Jahren Ehe in Deutschland, können Sie einen eigenständigen
Aufenthaltsstatus nach § 31 Aufenthaltsgesetz erlangen. Wenn Ihr Ehemann Sie misshandelt, können Sie nach einer Härtefallregelung bereits vor Ablauf von drei Jahren ein eigenständiges
Aufenthaltsrecht erhalten.
Es kann möglicherweise schwierig sein, die erlebte Gewalt zu beweisen. Lassen Sie sich – auch wenn sie zunächst keine weiteren (rechtlichen) Schritte einleiten wollen – ihre Verletzungen von
einer Ärztin/einem Arzt attestieren und berichten Sie, was Ihnen passiert ist.
Wenden Sie sich frühzeitig an eine geeignete muttersprachliche Beratung wie zum Beispiel die Migrationssozialberatung, an die Frauenfachberatungsstelle oder an eine
Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt, die/der sich mit Familienrecht und auch den ausländerrechtlichen Vorschriften auskennt, wenden.