Pressemitteilung zu §219a der Stormarner Beratungsstellen

Internationaler Frauentag am 8. März

 

Die Schwangerenberatungsstellen in Stormarn fordern Abschaffung des § 219a

 

 

 

Der beschlossene  Kompromiss  zur Neuregelung des §219a StGB ist unzureichend. Auch die lokalen Fachberatungsstellen im Kreis Stormarn, pro familia, Frauen helfen Frauen, Südstormarner Vereinigung für Sozialarbeit, schließen sich der Forderung nach Abschaffung des  §219a an.

 

 

 

„Denn medizinische Fachinformationen zu Schwangerschaftsabbrüchen können weiterhin mit Werbung gleichgesetzt und mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Diese Informationen haben jedoch nichts mit Werbung zu tun!“, betonen die Beratungsstellen.

 

 

 

„Die gemäß der Gesetzesänderung erlaubte Information über den Schwangerschaftsabbruch auf Listen der Bundesärztekammer und der Bundeszentrale für gesundheitliche  Aufklärung (BZgA) sind nach Auffassung der Beratungsstellen keine Lösung. Die Liste wäre nie vollständig, denn viele Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, wollen in dem gesellschaftlichen Klima der Stigmatisierung nicht öffentlich genannt werden.“

 

 

 

„Frauen, die ungewollt schwanger sind, befinden sich immer in einer schwierigen Situation und werden zusätzlich belastet, wenn ihnen wichtige sachliche und medizinische Informationen nicht oder nur erschwert zugänglich gemacht werden“, führt der Arbeitskreis der Schwangeren- und Familienhilfeberatungsstellen in Stormarn aus. „Es erscheint unverständlich, dass Frauen relevante sachliche Informationen nicht direkt auf Webseiten von Ärztinnen und Ärzten oder Kliniken finden dürfen.“

 

 

 

Die Schwangerenberatungsstellen weisen darauf hin: „Jede Frau hat ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und selbstbestimmte Familienplanung, und eben auch auf die dazugehörigen Informationen. Dieses Recht darf nicht beschnitten werden!“

 

Frauen helfen Frauen Stormarn e.V.

ProFamilia Ahrensburg und Bad Oldesloe

Stüdstormarner Vereinigung für Sozialarbeit